Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Krieger Immo GmbH, Espiweg 25, 8260 Stein am Rhein · UID CHE-419.199.791
Stand: 25. September 2026
1. Geltungsbereich
1.1Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen der Krieger Immo GmbH (nachfolgend «Krieger Immo») im Bereich der Immobilienvermittlung.
1.2Vertragsbestandteil ist die bei Unterzeichnung des Maklervertrags gültige Fassung dieser AGB. Massgebend sind die im Maklervertrag festgehaltenen Beträge und Leistungen; spätere Preisänderungen gelten nur für neue Mandate.
2. Vertragsgegenstand
2.1Krieger Immo erbringt Maklerdienstleistungen im Sinne von Art. 412 ff. OR. Sie weist dem Auftraggeber Kaufinteressenten nach oder vermittelt den Abschluss eines Kaufvertrags.
2.2Krieger Immo schuldet kein Erfolgsergebnis. Sie verpflichtet sich zu sorgfältiger Tätigkeit im Interesse des Auftraggebers.
2.3Die Maklerprovision nach Ziffer 3 ist ausschliesslich bei erfolgreichem Verkauf geschuldet. Davon ausgenommen sind die Aufwandspauschale nach Ziffer 4 und zugebuchte Zusatzleistungen nach Ziffer 5; diese sind unabhängig vom Verkaufserfolg geschuldet.
3. Maklerprovision
3.1Die Provision berechnet sich wie folgt:
3.2Beispiele: Verkaufspreis CHF 850'000 → Provision CHF 10'249 · Verkaufspreis CHF 1'500'000 → Provision CHF 13'499 · Verkaufspreis CHF 2'500'000 → Provision CHF 18'499
3.3Massgebend ist der öffentlich beurkundete Kaufpreis.
3.4Die Krieger Immo GmbH ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Auf den genannten Beträgen wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
4. Aufwandspauschale
4.1Bei Mandatsbeginn wird eine Aufwandspauschale von CHF 999 fällig. Sie deckt die Vorleistungen ab, insbesondere Unterlagenbeschaffung, Marktwertanalyse, Fotodokumentation, Exposé und Inseratschaltung.
4.2Kommt ein Verkauf zustande, wird die Aufwandspauschale vollständig an die Provision angerechnet.
4.3Kommt bis zum Ablauf des Mandats kein Verkauf zustande, verbleibt die Aufwandspauschale bei Krieger Immo. Sie wird nicht zurückerstattet; vorbehalten bleibt Ziffer 7.3.
5. Zubuchbare Zusatzleistungen
5.1Zusätzlich zum Leistungsumfang nach Ziffer 12 können Zusatzleistungen gebucht werden. Art, Preis und Abrechnungsart werden im Maklervertrag festgehalten und gelten für die gesamte Mandatsdauer unverändert.
5.2Zusatzleistungen sind unabhängig vom Verkaufserfolg geschuldet und werden nicht an die Provision angerechnet.
5.3Zusatzleistungen von Drittanbietern, insbesondere Inserate auf Plattformen Dritter, werden nach deren Verfügbarkeit erbracht. Ändern sich deren Konditionen oder entfällt eine Plattform, informiert Krieger Immo den Auftraggeber und erstattet bereits bezahlte, nicht erbrachte Leistungen zurück.
6. Fälligkeit und Zahlung
6.1Die Aufwandspauschale ist bei Mandatsbeginn fällig, zahlbar innert 10 Tagen.
6.2Zubuchbare Zusatzleistungen sind bei Beauftragung fällig, zahlbar innert 10 Tagen.
6.3Die Provision ist mit der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrags fällig, zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung.
6.4Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Es gilt der gesetzliche Verzugszins.
7. Mandatsdauer und Beendigung
7.1Die Mandatsdauer wird im Maklervertrag festgelegt und beträgt in der Regel 4 Monate. Das Mandat verlängert sich nicht automatisch; eine Verlängerung bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
7.2Beide Parteien können den Vertrag jederzeit beenden (Art. 404 OR). Bei Beendigung zur Unzeit bleibt die Ersatzpflicht für den daraus entstehenden Schaden vorbehalten.
7.3Bei vorzeitiger Beendigung rechnet Krieger Immo die bis dahin erbrachten Leistungen zu den Ansätzen gemäss Leistungstabelle im Maklervertrag ab. Die Aufwandspauschale wird daran angerechnet. Übersteigt die Pauschale den Wert der erbrachten Leistungen, wird die Differenz zurückerstattet.
7.4Die Provision nach Ziffer 3 ist bei vorzeitiger Beendigung nicht geschuldet, vorbehältlich Ziffer 8.
8. Nachwirkung
8.1Kommt innert 6 Monaten nach Mandatsende ein Kaufvertrag mit einer Person zustande, die Krieger Immo dem Auftraggeber während des Mandats nachweislich zugeführt hat, ist die Provision nach Ziffer 3 geschuldet. Das gilt auch, wenn der Kaufvertrag mit einer dieser Person nahestehenden Person oder Gesellschaft abgeschlossen wird.
8.2Krieger Immo übergibt dem Auftraggeber bei Mandatsende eine Liste der zugeführten Interessenten. Nur die darauf aufgeführten Personen lösen einen Anspruch nach Ziffer 8.1 aus.
8.3Der Auftraggeber informiert Krieger Immo innert 30 Tagen über einen Verkauf, der innerhalb der Frist nach Ziffer 8.1 zustande kommt.
9. Verkauf durch den Auftraggeber oder Dritte
9.1Der Auftraggeber bleibt berechtigt, das Objekt selbst zu verkaufen oder weitere Makler zu beauftragen. Er informiert Krieger Immo unverzüglich darüber.
9.2Verkauft der Auftraggeber während der Mandatsdauer an eine Person, die Krieger Immo nachweislich zugeführt hat, ist die Provision nach Ziffer 3 geschuldet.
9.3Verkauft der Auftraggeber während der Mandatsdauer an eine Person ohne Zutun von Krieger Immo, ist keine Provision geschuldet. Die Aufwandspauschale und bereits erbrachte Zusatzleistungen bleiben geschuldet.
10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
10.1Der Auftraggeber stellt Krieger Immo alle für die Vermarktung erforderlichen Unterlagen vollständig und richtig zur Verfügung, insbesondere Grundbuchauszug, Pläne, Gebäudeversicherungsausweis und bei Stockwerkeigentum Reglement, Protokolle und Abrechnungen.
10.2Der Auftraggeber legt ihm bekannte Mängel des Objekts offen.
10.3Der Auftraggeber ermöglicht Besichtigungen nach Absprache und informiert Krieger Immo über Änderungen, die die Vermarktung betreffen.
10.4Krieger Immo darf sich auf die Angaben des Auftraggebers verlassen und ist nicht verpflichtet, diese zu überprüfen.
11. Interessenwahrung
11.1Krieger Immo wird im Rahmen eines Mandats nur für den Auftraggeber tätig.
11.2Wird Krieger Immo ausnahmsweise auch für die Gegenpartei tätig, legt sie dies beiden Parteien vorgängig offen und holt deren schriftliche Zustimmung ein.
12. Leistungsumfang
12.1Im Fixpreis enthalten sind:
- ✓Erstgespräch und Objektaufnahme
- ✓Marktwertanalyse
- ✓Professionelle Fotodokumentation
- ✓Erstellung des Exposés
- ✓Inseratschaltung auf Newhome.ch, UrbanHome.ch und krieger-immo.ch
- ✓Bearbeitung von Anfragen
- ✓Bonitätsprüfung der Kaufinteressenten
- ✓Koordination und Durchführung der Besichtigungen
- ✓Preisverhandlung
- ✓Erstellung des Reservationsvertrags
- ✓Begleitung der Vertragsabwicklung bei Notariat und Grundbuchamt
- ✓Objektübergabe
12.2Eine allfällige automatische Übernahme der Inserate durch Aggregatoren (z.B. Comparis, alle-immobilien.ch) liegt ausserhalb des Einflussbereichs von Krieger Immo und ist nicht Vertragsbestandteil.
12.3Nicht enthalten sind Kosten Dritter, insbesondere Notariats- und Grundbuchgebühren, Handänderungssteuern und Kosten für Gutachten.
13. Haftung
13.1Krieger Immo haftet für Schäden aus absichtlicher oder grobfahrlässiger Verletzung ihrer Pflichten.
13.2Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist wegbedungen, soweit gesetzlich zulässig.
13.3Für Angaben zum Objekt, die vom Auftraggeber oder von Dritten stammen, übernimmt Krieger Immo keine Haftung.
13.4Krieger Immo erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für solche Fragen ist eine Fachperson beizuziehen.
14. Datenschutz
14.1Krieger Immo bearbeitet Personendaten gemäss der Datenschutzerklärung auf krieger-immo.ch/datenschutz und nach Massgabe des Schweizer Datenschutzgesetzes.
15. Widerrufsrecht
15.1Wird der Maklervertrag an einem anderen Ort als in den Geschäftsräumen von Krieger Immo unterzeichnet, insbesondere in der Wohnung des Auftraggebers oder am Objekt, kann der Auftraggeber den Vertrag innert 14 Tagen schriftlich widerrufen (Art. 40a ff. OR).
15.2Die Frist beginnt, sobald der Auftraggeber den Vertrag unterzeichnet und von diesem Widerrufsrecht Kenntnis erhalten hat. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an info@krieger-immo.ch oder an die oben genannte Adresse.
15.3Bei rechtzeitigem Widerruf entfallen die Zahlungspflichten. Bereits erbrachte Leistungen, die der Auftraggeber ausdrücklich vor Ablauf der Frist verlangt hat, sind zu vergüten.
16. Änderungen
16.1Krieger Immo kann diese AGB ändern. Für laufende Mandate gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung.
17. Salvatorische Klausel
17.1Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
18.1Es gilt Schweizer Recht.
18.2Gerichtsstand ist Stein am Rhein, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.