Für Verkäufer
Verkaufskosten-Rechner Schweiz
Was bleibt nach dem Verkauf wirklich übrig? Berechnen Sie alle Kosten von Maklerprovision über Grundstückgewinnsteuer bis Vorfälligkeit — transparent und live anpassbar.
Gewinn = Verkaufspreis − Anlagekosten = CHF 300'000
Kanton
Lange Besitzdauer reduziert die Grundstückgewinnsteuer, kurze (Spekulation) erhöht sie.
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abzüglich
Mit klassischem Makler (2.5% Courtage) hätten Sie CHF 24'001 weniger Netto-Erlös. → Zum Verkaufs-Konzept
⚠️ Wichtiger Hinweis
Die Grundstückgewinnsteuer ist hochkomplex und individuell. Diese Berechnung ist eine SCHÄTZUNG basierend auf Standardwerten. Die tatsächliche Steuer kann abweichen durch Sonderregelungen (Ersatzbeschaffung, Erbgang, Schenkung), individuelle Anlagekosten (wertvermehrende Investitionen), die aktuellen Steuerfüsse Ihrer Gemeinde sowie spezifische Härtefall-Regelungen. Verbindliche Werte erhalten Sie nur beim kantonalen Steueramt oder einem qualifizierten Steuerberater. Krieger Immo übernimmt keine Haftung für die Genauigkeit dieser Berechnung.
Häufige Fragen
Grundstückgewinnsteuer & Verkaufskosten
Was ist die Grundstückgewinnsteuer?
Die Grundstückgewinnsteuer (GGST) ist eine kantonale Steuer auf dem Gewinn, den Sie beim Verkauf einer Immobilie erzielen. Besteuert wird die Differenz zwischen Verkaufspreis und Anlagekosten (Kaufpreis plus wertvermehrende Investitionen). Sie wird vom Verkäufer getragen.
Wie wird die Grundstückgewinnsteuer berechnet?
Grundlage ist der steuerbare Gewinn (Verkaufspreis minus Anlagekosten, abzüglich eines allfälligen Freibetrags). Darauf wird ein kantonaler Tarif angewendet — in Schaffhausen und Zürich progressiv, im Thurgau proportional. Eine lange Besitzdauer senkt die Steuer (Besitzdauer-Rabatt), eine sehr kurze erhöht sie (Spekulationszuschlag). Unser Rechner bildet das als Schätzung ab.
Was sind Anlagekosten?
Anlagekosten sind der ursprüngliche Kaufpreis plus wertvermehrende Investitionen und die seinerzeitigen Kauf-Nebenkosten (z.B. Notar, Handänderungssteuer). Je vollständiger Sie diese belegen, desto tiefer fällt der steuerbare Gewinn — und damit die Grundstückgewinnsteuer — aus.
Was zählt als wertvermehrende Investition?
Wertvermehrend sind Investitionen, die den Standard der Liegenschaft erhöhen: Anbau, Ausbau des Dachgeschosses, erstmaliger Einbau einer Klimaanlage, höherwertige Küche oder Bäder. Reiner Werterhalt bzw. Unterhalt (Reparaturen, Malerarbeiten, Ersatz gleichwertiger Geräte) zählt steuerlich nicht als wertvermehrend.
Kann man die Steuer aufschieben (Ersatzbeschaffung)?
Ja. Verkaufen Sie Ihr selbstbewohntes Eigenheim und investieren den Erlös innert angemessener Frist in ein neues, selbstgenutztes Eigenheim in der Schweiz, kann die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben werden (Ersatzbeschaffung). Auch bei Erbgang oder Schenkung wird die Steuer in der Regel aufgeschoben. Die Voraussetzungen sind kantonal geregelt.
Wer zahlt die Notarkosten?
Beurkundungs- und Grundbuchgebühren werden in der Region üblicherweise hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt — im Rechner mit 50 % voreingestellt, anpassbar. Die Grundstückgewinnsteuer trägt dagegen immer der Verkäufer, die Handänderungssteuer (wo erhoben) der Käufer.
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Lösen Sie eine Festhypothek vor Ablauf der Laufzeit auf (z.B. wegen Verkauf), verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung als Ausgleich für den entgangenen Zins. Sie fällt nur an, wenn Ihr fester Hypothekarzins über dem aktuellen Marktzins liegt — andernfalls entsteht keine Entschädigung.
Wie unterscheiden sich die Kantone?
Schaffhausen und Zürich besteuern den Gewinn progressiv (höhere Gewinne = höhere Sätze), der Thurgau proportional (fixer Satz auf den ganzen Gewinn). Alle drei reduzieren die Steuer bei langer Besitzdauer und erhöhen sie bei kurzer (Spekulation). Die konkrete Belastung hängt zusätzlich von Gemeinde-Steuerfüssen ab — verbindlich nur über das kantonale Steueramt.